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   OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17   

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OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17 (https://dejure.org/2018,42509)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.12.2018 - 2 A 562/17 (https://dejure.org/2018,42509)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 2 A 562/17 (https://dejure.org/2018,42509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 57 StGB, § 54 Abs 1 Nr 1a AufenthG 2004
    Ausweisung nach Verurteilung zu mehrjähriger Freiheitsstrafe; Berücksichtigung von Strafverurteilungen bei der Wiederholungsprognose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 53 Abs. 1
    Rechtmäßige Ausweisung aufgrund mehrerer rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Saarlouis, 07.06.2017 - 6 K 801/15

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers wegen erheblicher

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7. Juni 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 6 K 801/15 - wird zurückgewiesen.

    Gegen diesen Bescheid hat der Kläger unter dem Aktenzeichen 6 K 801/15 Klage erhoben.

    Mit Beschluss vom 21.7.2016 hat das Verwaltungsgericht die Verfahren 6 K 801/15 und 6 K 367/16 zur gemeinsamen Entscheidung unter dem Aktenzeichen 6 K 801/15 verbunden.

    Mit dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7.6.2017 ergangenen Urteil - 6 K 801/15 - hat das Verwaltungsgericht das Verfahren eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7.6.2017 - 6 K 801/15 - hat keinen Erfolg.

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) Diesem Darlegungserfordernis wird das Zulassungsvorbringen nicht gerecht, da der Kläger lediglich - ohne substantiierte Ausführungen in dem erwähnten Sinne - behauptet, "Verwaltungsgerichte der Länder und übergeordnete Gerichte des Bundes gewährten türkischen Staatsangehörigen Asyl, Aufenthalts- und Bleiberecht", daher sei eine Ausweisung rechtsstaatlich nicht vertretbar.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. Urteile vom 28.1.1997 - BVerwG 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 S. 41, vom 16.11.2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 m.w.N. vom 13.12.2012 - BVerwG 1 C 20.11 - und vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris) haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. Urteile vom 28.1.1997 - BVerwG 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 S. 41, vom 16.11.2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 m.w.N. vom 13.12.2012 - BVerwG 1 C 20.11 - und vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris) haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen.
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. Urteile vom 28.1.1997 - BVerwG 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 S. 41, vom 16.11.2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 m.w.N. vom 13.12.2012 - BVerwG 1 C 20.11 - und vom 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris) haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen.
  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216

    Wettbüro im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17
    Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung und die dabei vorzunehmende Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Ausreise und dem Interesse des Ausländers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - (juris)).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Erst recht fehlen jegliche Anhaltspunkte dafür, die Strafvollstreckungskammer wäre der Sache nach der Auffassung, dem Kläger würde es prognostisch gelingen, über die Bewährungszeit hinaus und unabhängig von dem Druck eines Verfahrens ein straffreies Leben zu führen (vgl. zu diesem ausweisungsrechtlichen Erfordernis BVerwG, Urteile vom 02.09.2009 - 1 C 2.09 -, juris Rn. 18, und vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, juris Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 10.12.2018 - 2 A 562/17 -, juris Rn. 30; Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 28 ).
  • VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19

    Beurteilungszeitpunkt für Ausweisung und zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote;

    Im Rahmen des § 53 Abs. 1 und § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist eine längerfristige Prognose dahingehend geboten, ob es dem Betroffenen gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen, gerade auch mit Blick auf den Druck des Ausweisungsverfahrens sowie die schwerwiegenden Gefahren, die von den verübten Straftaten ausgingen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.12.2018 - 2 A 562/17 -, juris, Rn. 30).

    Diese Bindungswirkung muss gleichermaßen für die ausländerbehördliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen unter dem Blickwinkel der gemäß Art. 3 EMRK relevanten Kriterien gelten, die die Bedingungen in dem Zielstaat der Abschiebung betreffen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.12.2018 - 2 A 562/17 -, juris, Rn. 32; Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.07.2017 - 19 CS 17.551 -, juris, Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2018 - OVG 6 S 47.17 -, juris, Rn. 4).

  • VG Stuttgart, 05.05.2021 - 8 K 3176/18

    Ausweisung eines Rädelsführers der Terrororganisation Forces Démocratiques de

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, juris Rn. 18 f. m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.12.2018 - 2 A 562/17 -, juris Rn. 30).
  • VG Magdeburg, 13.10.2020 - 8 A 350/19

    Prüfung der Fristlänge des Einreise- und Aufenthaltsverbots im Rahmen der

    Im Rahmen des § 53 Abs. 1 und § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist eine längerfristige Prognose dahingehend geboten, ob es dem Betroffenen gelingen wird, über die Bewährungszeit hinaus ein straffreies Leben zu führen, gerade auch mit Blick auf den Druck des Ausweisungsverfahrens sowie die schwerwiegenden Gefahren, die von den verübten Straftaten ausgingen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 10.12.2018 - 2 A 562/17 -, juris, Rn. 30).
  • OVG Saarland, 19.03.2021 - 2 A 76/21

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im

    [vgl. insoweit VG des Saarlandes, Urteil vom 7.6.2017 - 6 K 801/15 - und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.12.2018 - 2 A 562/17 -] Im Juni 2016 wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.
  • VG Saarlouis, 26.01.2021 - 6 K 884/19

    Ausweisung eines aus Serbien stammenden Angehörigen der Volksgruppe der Roma

    dazu auch BVerwG, u.a. Urteile vom 02.09.2009, 1 C 2.09, InfAuslR 2010, 3, und vom 16.11.2000, 9 C 6.00, BVerwGE 112, 185; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.12.2018, 2 A 562/17, m.w.N.
  • VG Berlin, 03.06.2022 - 9 K 645.18

    Afghanistan: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft nach Verurteilung wegen einer

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10/12 - juris Rn. 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. September 2009 - 1 C 2/09 - juris Rn. 18 und OVG Saarland, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 A 562/17 - juris Rn. 30; vgl. zur Strafaussetzung nach § 56 StGB: VG Würzburg, Urteil vom 13.12.2016 - W 4 K 16.31038 - juris und VG Magdeburg, Beschluss vom 6. Mai 2021 - 3 B 40/21 - juris Rn. 9).
  • VG Saarlouis, 26.04.2023 - 6 K 733/21

    Ausweisung nach wiederholter Straffälligkeit

    dazu auch BVerwG, u.a. Urteile vom 02.09.2009, 1 C 2.09, und vom 16.11.2000, 9 C 6.00; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.12.2018, 2 A 562/17, m.w.N.; Urteil der Kammer vom 26.01.2021, 6 K 884/19.
  • VG Saarlouis, 31.03.2023 - 6 K 55/21

    Ausweisung eines syrischen Staatsangehörigen wegen versuchten besonders schweren

    dazu auch BVerwG, u.a. Urteile vom 02.09.2009, 1 C 2.09, InfAuslR 2010, 3, und vom 16.11.2000, 9 C 6.00, BVerwGE 112, 185; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.12.2018, 2 A 562/17, m.w.N.
  • VG Saarlouis, 31.07.2020 - 6 K 114/19

    Aufenthaltsrecht: Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen wegen

    dazu auch BVerwG, u.a. Urteile vom 02.09.2009, 1 C 2.09, InfAuslR 2010, 3, und vom 16.11.2000, 9 C 6.00, BVerwGE 112, 185; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.12.2018, 2 A 562/17, m.w.N.
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